PASSWORT / 2FA-FUNKTION
Passwort ändern
Das Passwort kann durch den Benutzer jederzeit geändert werden. Um die sensiblen Daten in eAlarm emergency gegen unbefugten Zugriff besser zu schützen, werden Mindestanforderungen an Applikationspasswörter gestellt.
Diese lauten:
- Mindestens 16 Zeichen und maximal 32 Zeichen lang.
- Mindestens einen Kleinbuchstaben, einen Grossbuchstaben, eine Ziffer und ein Sonderzeichen enthalten.
- Keine Sequenzierungen und Dopplungen (z. B. 1234, dcba, 5555) sind erlaubt.
Wichtige Hinweise:
- Ein Passwortwechsel empfiehlt sich alle sechs Monate, ist jedoch nicht zwingend.
- Sechs Monate nach der letzten Passwortänderung erscheint im Banner ein Hinweis auf die letzte Änderung.
- Der Benutzer kann das vergessene Passwort selber zurücksetzen, sofern er in seinem Konto die Mobiltelefonnummer oder E-Mail-Adresse hinterlegt hat.
- Das Passwort kann 20 mal falsch eingegeben werden. Danach wird das Benutzerkonto gesperrt.
- Benutzer müssen durch den Masteruser im Unternehmen entsperrt werden.
- Der Masteruser kann sich bei Passwortverlust an den Customer Support CUS (7x24) unter der Telefonnummer 0800 801 064 wenden oder ein Ticket in My Swisscom Business (hinterlegter Link) eröffnen.
- Vorsicht ist geboten bei Passwortänderungen von speziell angelegten Benutzern, die Alarme per Fernauslösung auslösen. Es ist darauf zu achten, dass das neue Passwort auch in Ihrer technischen Einrichtung (z.B. Leitsystem, eCollect etc.) geändert werden muss.
Zwei-Faktor-Authentifizierung einrichten
Bei der Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) wird dem Benutzer bei der Anmeldung ein Bestätigungscode auf seine Mobiltelefonnummer oder an seine E-Mail-Adresse geschickt. Wir empfehlen die 2FA-Funktion zu aktivieren.
Geben Sie in die Eingabefelder Ihre Mobiltelefonnummer und/oder die E-Mail-Adresse ein. Unter “Bevorzugtes Mittel” können Sie die Zustellung des OTP (OneTimePassword) an Ihre Mobiltelefonnummer oder E-Mail-Adresse festlegen.
Wenn Sie das Konto nicht mit der 2FA-Funktion sichern möchten, wählen Sie unter “Bevorzugtes Mittel” “kein” aus.
Das Ausschalten der 2FA-Funktion ist nur dann möglich, wenn Ihr Administrator dies zulässt. Der Administrator in Ihrem Unternehmen hat die Möglichkeit, die 2FA-Funktion über den Registry-Key für alle verpflichtend zu machen.
Wichtig:
Unabhängig von der Wahl des “Bevorzugten Mittels” wird die hinterlegte Mobiltelefonnummer oder E-Mail-Adresse des Teilnehmers für das Zurücksetzen des Passworts verwendet.
Gut zu wissen:
- Der Bestätigungscode ist zwei Minuten gültig
- Es kann jederzeit ein neuer Code angefordert werden
- Die Zustellung des Bestätigungscodes ist nur an die hinterlegte Mobilnummer oder eMail-Adresse des Benutzers möglich.
Siehe auch “Teilnehmerbereich” unter Mutieren/Teilnehmerliste